Hallux rigidus (Arthrose im Großzehengrundgelenk)

Bei einer geringgradigen Arthrose im Großzehengrundgelenk mit einer eingeschränkten Beweglichkeit (Hallux rigidus), sollten zunächst alle adäquaten konservativen Maßnahmen, wie zum Beispiel fachgerechte medizinische Einlagen oder eine Infiltrationstherapie mit Eigenblut (PRP) kombiniert mit Hyaluronsäure ausgereizt werden.  

Die Cheilektomie – Entfernung der vermehrten Knochenbildung, sowie Entfernung von einem Knochenkeil im Mittelfußköpfchen mit Mobilisierung des Gelenkes – kann die Arthrosebeschwerden und die Bewegungseinschränkung für eine bestimmte Zeit verbessern, das Fortschreiten der Arthrose kann hiermit jedoch nicht gestoppt werden.

Bei gleichzeitigem Vorliegen einer Fehlstellung, wie beim Hallux valgus, besteht die Möglichkeit, dem erkrankten Gelenk mehr Platz zu verschaffen. Dafür wird das erste Metatarsalknochen geringgradig verkürzt und Richtung Fußsohle verschoben. Dies wird als Operation nach Youngswick bezeichnet. 

Sollte der Knorpel des Großzehengrundgelenkes aufgebraucht, die Beweglichkeit deutlich eingeschränkt  und die Schmerzen sehr ausgeprägt sein, ist eine Versteifung des Großzehengrundgelenkes (Arthrodese) weiterhin der Goldstandard.

Der Einsatz von einem künstlichen Gelenkersatz (TEP)  hat sich bei Hallux rigidus noch nicht ausreichend bewährt, auch wenn die neueren Implantate bessere Haltbarkeit und Funktion versprechen. 

Cartiva ®: Gelenkerhaltung bei Verschleiß im Großzehengrundgelenk

CARTIVA ® bietet durch seinen elastischen Knorpelersatz, bestehend aus Hydrogel (PVA) eine Alternative der Therapie bei Hallus rigidus mit mittelschwerer Arthrose. Hierbei wird lediglich ein elastischer Oberflächenersatz von 8-10 mm Durchmesser im betroffenen, degenerativ veränderten Kopfbereich eingesetzt. Das ursprüngliche Großzehengrundgelenk bleibt somit unverändert erhalten. Die Beweglichkeit kann leicht verbessert werden, die Schmerzen werden jedoch deutlich reduziert.

Bei ausgeprägter Arthrose ist die Arthrodese (Versteifung) weiterhin der Goldstandard. Eine starke Fehlstellung wie Hallux valgus sollte zuvor korrigiert werden. Die Cartiva kann nach einer vorausgegangener Cheilektomie nicht eingesetzt werden.