Arbeitsunfälle

Seit dem 01.01.2016 dürfen Arbeitsunfälle (Kostenträger Berufsgenossenschaft) nur noch von zugelassenen D-Ärzten (Durchgangsärzten) behandelt werden. Alle Mitarbeiter bei uns sind mit den speziellen Anforderungen an den (oftmals bürokratischen) Ablauf berufsgenossenschaftlicher Behandlung bestens vertraut. Für die besonderen Anforderungen an die berufsgenossenschaftliche Behandlung haben wir eine Spezialsprechstunde eingerichtet.